Version 1.3 | Stand: 15.06.2026
§1 Anwendungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Petanux GmbH, Auf dem Kirchbüchel 3, 53127 Bonn („Petanux“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Die AGB gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Petanux, insbesondere – aber nicht abschließend – für:
• KI-Software und KI-Modelle (z. B. PetaGPT, Petabot, KI-Agenten, RytAIlSy, AutoVision),
• Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS),
• Abonnementmodelle,
• einmalige Projekt- und Entwicklungsleistungen,
• Beratungs- und Implementierungsleistungen,
• kundenspezifische KI-Lösungen und Modellanpassungen (Fine-Tuning).
(3) Petanux erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(4) Besonderer Vertragsgegenstand: Die Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung von KI-Assistenzsystemen (Decision Support Systems). Diese dienen der Unterstützung menschlicher Experten bei der Entscheidungsfindung und treffen keine eigenständigen, rechtlich bindenden automatisierten Entscheidungen.
(5) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist und den Vertrag zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken abschließt.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Petanux stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(7) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Petanux stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, durch elektronische Annahme oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch Petanux zustande.
(3) Vertragsrelevante Dokumente können Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie diese AGB sein.
§3 Leistungsgegenstand
(1) Petanux stellt dem Kunden KI-basierte Produkte, Software, Modelle und/oder Dienstleistungen entweder als Cloud-, SaaS- oder On-Premise-Lösung gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang zur Verfügung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Produktbeschreibung.
(3) Petanux schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder fachlichen Erfolg, sondern ausschließlich die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Abonnementmodell.
(2) Abonnementleistungen werden periodisch im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Einmalige Projekt- oder Entwicklungsleistungen können ganz oder teilweise im Voraus oder in Abschlägen berechnet werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Petanux berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Petanux berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(7) Petanux ist berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(8) Petanux ist berechtigt, bei fortdauerndem Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung die Leistungserbringung ganz oder teilweise einzustellen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Software, KI-Diensten sowie für Wartungs- und Supportleistungen.
§5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Abonnement.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnements automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§6 Besondere Bestimmungen für KI-Systeme (EU AI Act)
(1) Petanux stellt KI-Systeme als „Anbieter“ (Provider) im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) bereit. Der Kunde agiert bei der Nutzung der Systeme als „Betreiber“ (Deployer).
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die menschliche Aufsicht (Human Oversight) während des Betriebs. Er stellt sicher, dass die Ergebnisse der KI vor einer weiteren Verwendung durch qualifiziertes Fachpersonal geprüft werden.
(3) Sofern Produkte (z. B. Petabot) für die Interaktion mit natürlichen Personen eingesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, die Informationspflichten gemäß Art. 50 KI-Verordnung (Kennzeichnung als KI) zu erfüllen.
§7 Infrastruktur, Datensouveränität und Isolation
(1) Petanux setzt auf eine Architektur der maximalen Datensouveränität. Die Verarbeitung erfolgt primär auf Basis von Open-Source-Sprachmodellen (LLMs), die entweder On-Premise beim Kunden oder in isolierten, zertifizierten Instanzen in Deutschland gehostet werden. Petanux stellt sicher, dass eingesetzte Open-Source-Komponenten ordnungsgemäß lizenziert sind und keine Offenlegungspflichten für kundenspezifische Modelle oder Daten entstehen.
(2) Strikte Datenisolation: Kundenspezifische Daten sowie Daten aus Fine-Tuning-Prozessen sind strikt von den Daten anderer Kunden getrennt. Petanux verwendet Kundendaten nicht zur Verbesserung allgemeiner Modelle für Drittparteien.
(3) Eine Anbindung an Drittanbieter-KI-Dienste (z. B. OpenAI, Azure) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unterliegt gesonderten datenschutzrechtlichen Vereinbarungen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung hierfür trägt der Kunde als Verantwortlicher.
(4) Eine Nutzung der Kundendaten oder trainierter Modelle für andere Kunden oder allgemeine Modelle erfolgt nicht.
§8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an Software, Modellen und Dokumentationen verbleiben bei Petanux.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
(3) Der Kunde erhält an KI-generierten Ergebnissen ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht, beschränkt auf eigene geschäftliche Zwecke. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung der Ergebnisse ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Petanux zulässig.
(4) Rechtlicher Status: Es wird klargestellt, dass an rein KI-generierten Ergebnissen mangels menschlicher Schöpfungshöhe in der Regel kein Urheberrecht entsteht.
(5) Reverse Engineering und die Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte sind untersagt.
§9 Kundendaten und KI-Training
(1) Der Kunde kann eigene Daten („Kundendaten“) in die Systeme von Petanux einspeisen.
(2) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte und Einwilligungen zur Nutzung dieser Daten verfügt.
(3) Petanux ist berechtigt, die Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung, insbesondere zur Modellanpassung (Fine-Tuning) für den jeweiligen Kunden, zu verwenden.
(4) Die Kundendaten verbleiben im Eigentum des Kunden. Alle daraus abgeleiteten Modelle, Modellanpassungen und technischen Ergebnisse verbleiben im Eigentum von Petanux.
§10 On-Premise-Bereitstellung
(1) Sofern ausdrücklich vereinbart, stellt Petanux ihre Produkte und Dienstleistungen auch als On-Premise-Lösung bereit, entweder
a) auf vom Kunden bereitgestellter Infrastruktur oder
b) auf durch Petanux bereitgestellten und an den Kunden vermieteten oder überlassenen Systemen.
(2) Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit, den physischen Schutz sowie die Netzwerkanbindung der kundenseitig bereitgestellten Infrastruktur verantwortlich.
(3) Petanux übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Leistungseinbußen, die auf kundenseitige Infrastruktur, Konfigurationen oder Umgebungsbedingungen zurückzuführen sind.
(4) Sofern Petanux dem Kunden Hardware oder Systeme zur Nutzung überlässt, verbleiben diese im Eigentum von Petanux, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Systeme pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
(6) Nach Vertragsbeendigung sind überlassene Systeme unverzüglich zurückzugeben oder auf Weisung von Petanux zurückzusetzen.
(7) Die Regelungen zu Nutzungsrechten, geistigem Eigentum und Datenschutz gelten uneingeschränkt auch für On-Premise-Bereitstellungen.
§11 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Petanux bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Systeme, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung.
(2) Petanux ist berechtigt, Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§12 Fehlermeldungen, Diagnoseleistungen und Abgrenzung des Leistungsumfangs
(1) Petanux erbringt Support-, Analyse- und Diagnoseleistungen ausschließlich für die von Petanux bereitgestellten Produkte, Softwarelösungen, KI-Modelle und Dienstleistungen.
(2) Meldet der Kunde einen Fehler, eine Störung oder eine Fehlfunktion und geht dabei davon aus, dass deren Ursache in einer von Petanux bereitgestellten Lösung liegt, ist Petanux berechtigt, entsprechende Analyse- und Diagnoseleistungen zur Ursachenfeststellung durchzuführen.
(3) Stellt sich im Rahmen der Analyse heraus, dass die Ursache der gemeldeten Störung nicht in den von Petanux bereitgestellten Produkten, Softwarelösungen, KI-Modellen oder Dienstleistungen liegt, sondern insbesondere in kundenseitigen Systemen, Hardwarekomponenten, Netzwerken, Kamerasystemen, Datenquellen, Schnittstellen, Konfigurationen, Drittanbieter-Systemen oder sonstigen nicht von Petanux verantworteten Komponenten, gelten die hierfür aufgewendeten Analyse-, Diagnose- und Supportleistungen als gesondert vergütungspflichtige Dienstleistungen.
(4) Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde vor Beginn der Analyse ausdrücklich bestätigt oder davon ausgeht, dass die Ursache der Störung innerhalb der von Petanux bereitgestellten Lösung liegt.
(5) Die Vergütung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Vergütungssätze von Petanux oder gemäß individueller Vereinbarung. Petanux ist berechtigt, die angefallenen Analyse- und Diagnoseleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
(6) Die Untersuchung, Fehleranalyse, Wartung oder Behebung von Störungen in Systemen, Komponenten oder Infrastrukturen, die nicht von Petanux bereitgestellt oder verantwortet werden, ist nicht Bestandteil von Gewährleistungs-, Support- oder Wartungsverpflichtungen von Petanux, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§13 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
(2) Begrenzung auf vorhersehbare Schäden bei leichter Fahrlässigkeit wesentlicher Pflichten.
(3) KI-spezifischer Ausschluss: Aufgrund der probabilistischen Natur der KI wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse übernommen; "Halluzinationen" stellen keinen Mangel dar.
(4) Prüfpflicht: Eine Haftung für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen ist ausgeschlossen; der Kunde muss Ergebnisse durch Fachpersonal prüfen lassen.
(5) Bei On-Premise-Bereitstellungen haftet Petanux nicht für Schäden, die auf Fehlkonfigurationen, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, mangelnde Wartung oder sonstige Umstände der kundenseitigen Infrastruktur zurückzuführen sind.
(6) Im Übrigen ist die Haftung von Petanux – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§14 Datenschutz und Hosting
(1) Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Bei On-Premise-Bereitstellungen erfolgt die Datenverarbeitung auf der Infrastruktur des Kunden innerhalb Deutschlands, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Verarbeitung erfolgt auf eigenen Servern von Petanux oder in „TÜV-zertifizierten“ deutschen Rechenzentren.
(3) Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
§15 Referenznennung
Petanux ist berechtigt, den Kunden namentlich und mit Logo als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
§16 Änderung der AGB
Petanux behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist durch Versionsnummer und Datum gekennzeichnet.
§17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist der Sitz der Petanux GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.




